Lebensmittel: Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 – für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassene Präzisionsdüsen

Wie Materialien und Gegenstände beschaffen sein müssen, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, legt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 verbindlich fest.

Lebensmittel: Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 – für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassene Präzisionsdüsen

Ohne Bedenken einsetzbar

In der Lebensmittelindustrie können Lebensmittel im Laufe des Fertigungsprozesses mit einer Vielzahl an Materialien und Stoffen, z.B. Getränkeverpackungen, Abfüllschläuchen oder der Antihaftbeschichtung eines Füllbehälters in Kontakt kommen.

Die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt auch für Düsen von Lechler, die sich bereits seit vielen Jahren in der Lebensmittelindustrie bewährt haben. Ein Großteil unserer Produktpalette ist für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet und erfüllt die Anforderungen dieser Rahmenverordnung.

Die Konformität und damit die Unbedenklichkeit sind aus dem Produktkatalog ersichtlich und in den Bestellunterlagen durch den Abdruck der entsprechenden Logos kenntlich gemacht.

Der unten stehende Fachartikel „Ohne Bedenken einsetzbar“ (aus dei – Prozesstechnik für die Lebensmittelindustrie 3|2015) verschafft Ihnen einen Überblick über die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 im Hinblick auf Lechler Präzisionsdüsen.

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